TOP Ö 5: Bebauungsplan "Bahnbrücke Rugetsweiler" 1. Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung 2. Zustimmung zum Planentwurf 3. Beschlussfassung und die Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange